Feuerwehr ist Chefsache
Die rechtliche Grundlage der Feuerwehr ergibt sich aus dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG). Die Bereitstellung
einer Feuerwehr ist kommunale Pflichtaufgabe. Deshalb ist die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Eppstein als öffentliche Feuerwehr eine städtische Einrichtung. Für eine Stadt mit mehreren Stadtteilen wie Eppstein sieht das Gesetz vor, dass alle Stadtteile eine Stadtteilfeuerwehr haben. Die Stadtfeuerwehr steht unter der Leitung des Stadtbrandinspektors und seiner Vertreter. Diese sind in dieser Funktion Ehrenbeamte der Stadt Eppstein. Oberster Dienstherr ist Bürgermeister Alexander Simon, der als Brandschutzdezernent für den Brand- und Katastrophenschutz mit großem Engagement
persönlich zuständig ist. Dass er diese wichtige Aufgabe persönlich wahrnimmt, entspricht seinem Amtsverständnis. Es gibt Dinge, die sind nun mal Chefsache. Die Gesamtkoordination der Feuerwehrangelegenheiten obliegt dem Wehrführerausschuss.
Eppsteiner Feuerwehr ist gut aufgestellt
Die Stadt Eppstein ist passend zu ihrer Struktur mit den einzelnen Stadtteilwehren gut aufgestellt. So kann die gesetzliche Vorgabe erfüllt werden, zu jeder Zeit und an jedem Ort des Zuständigkeitsbereichs innerhalb von längstens zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe zu leisten. Die gesetzliche Liste der Forderungen an eine Kommune ist lang.
Sie reicht von der notwendigen Ausrüstung über Aus- und Fortbildung bis zur Brandschutzerziehung. All dem muss die Feuerwehr gerecht werden. Zur städtischen Einrichtung Feuerwehr gehört auch die Alters- und Ehrenabteilung der früheren Aktiven sowie die Jugend- und Kinderfeuerwehr. Die Leitung der Nachwuchseinrichtungen setzt die
besondere Eignung von Angehörigen der Einsatzabteilung voraus. Auch in diesen Abteilungen wird Herausragendes geleistet. Es gilt festzustellen: „Freiwillig“ ist bei
der Feuerwehr das ehrenamtliche und unentgeltliche Engagement der vielen
Feuerwehrkameraden und Feuerwehrkameradinnen zum Wohle der gesamten Stadt gerade deshalb, weil eine große Anzahl von Menschen sich dieser verantwortungsvollen
Aufgabe stellt. Ansonsten wäre die Stadt nach Gesetz verpflichtet, Einwohner und Einwohnerinnen zwischen 18. und 50. Lebensjahr zum Dienst heranzuziehen. Von einer solchen Pflichtfeuerwehr ist die Stadt Eppstein weit entfernt. Dennoch bedarf es immer
wieder besonderer Anstrengungen der Stadt, dass es auch so bleibt. Großer Dank gilt den Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehr.
Feuerwehrvereine unterstützen die Arbeit der Feuerwehren
Eine zusätzliche Unterstützung erhalten die Feuerwehren von den Feuerwehrvereinen.
Diese haben es sich zum Ziel gesetzt, durch Mitgliedsbeiträge und Spenden zur Ausrüstung
der Einsatzabteilungen beizutragen. Das reicht vom Kleingerät über Computer bis hin zum Mannschaftstransporter und entlastet mit erheblichen Beträgen den Haushalt der Stadt. Zudem spielen sie eine wesentliche Rolle im sozialen und gesellschaftlichen Umfeld des jeweiligen Stadtteils. Es steht jedem Bürger und jeder Bürgerin frei, Mitglied in einem solchen Verein zu werden und seinen eigenen Beitrag für die Sicherheit der Stadt zu leisten.
Die Feuerwehren der Stadt Eppstein haben einen besonders hohen Stellenwert in der Stadtgesellschaft. Sie leisten viel und haben die Anerkennung aller Bürger verdient.